Ab sofort bietet die Wallstein Service GmbH für elektrotechnische Anlagen die Übernahme der Anlagenverantwortung nach DIN VDE 0105-100 an....
... Ganz nach unserem Motto „eine runde Sache“ haben wir für Sie unseren Service erweitert.
Gemäß ArbSchG und BGV A3 haftet der Betreiber einer elektrischen Anlage für den Betrieb seiner Anlagen und ist für sie verantwortlich. D.h., er muss unter anderem auch für den ordnungsgemäßen Ablauf von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sorgen. Ist beim Betreiber keine Elektrofachkraft, so muss er sich einer fachkundigen Person bedienen, die ihn unterstützt und damit den sicheren Betrieb gewährleistet. Diese Person (Elektrofachkraft) wird dann vom Betreiber der Anlage zum Anlagenverantwortlichen bestellt.
Der Anlagenverantwortliche gemäß der DIN VDE 0105-100 ist als natürliche Person definiert und trägt, nach seiner Ernennung, die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage. Der Anlagenverantwortliche muss Elektrofachkraft sein. Die Übertragung der Anlagenverantwortung muss schriftlich erfolgen und klar definiert sein. Diese kann erforderlichenfalls auch auf andere Personen in Teilen übertragen werden.
Da in Betrieben ohne eine Elektrofachkraft kein Anlagenverantwortlicher benannt werden kann und somit das gerichtsfeste Betreiben einer Anlage nicht möglich ist, bieten wir Ihnen mit un-serem E-Team nun die geforderte Unterstützung an.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen unser Herr Andreas Kaßen jederzeit per E-Mail unter a.kassen@wallstein.de oder unter der Telefonnummer 02361 1047-34 zur Verfügung.