Nicht alles was neu ist, muss auch gut sein....
... Diese Weisheit kam bestimmt Einigen in den Sinn,
als sie im November 2007 die neue TRBS 2131 gelesen haben. Plötzlich wurde eine gesetzliche Regel geboren, die in Teilen sogar konträr zu bisherigen Vorschriften oder Normen war. Viele Seminare und Fachtagungen sowie anregende Diskussionen später, kommt das Aus für die TRBS 2131 „Elektrische Gefährdung“.
Noch im Winter 2009 erwarteten wir die TRBS 2131 Teil 1 „Arbeiten unter Spannung“, die schlussendlich im Frühling 2010, nach erfolgreicher Fertigstellung, doch nicht veröffentlicht wurde. Und nun das, der Sommer wurde mit den Erwartungen einer Überarbeitung der TRBS 2131 eingeleitet und endet mit der Aufhebung.
Die Aufhebung dieser technischen Regel für Betriebssicherheit kam selbst für viele Fachleute des betrieblichen Arbeitsschutzes sehr überraschend. Ob man Sie nun vermisst oder nicht, bleibt einem selbst überlassen. Eines steht fest, mit diesem Schritt hat man wieder einmal für Verunsicherungen gesorgt. Wie es weitergeht? Sicherlich muss man zuerst abwarten, aber eines steht fest: wir als Wallstein Service GmbH werden den Normen- und Gesetzesdschungel weiterhin genau im Blick haben und Sie als Kunden ständig auf dem Laufenden halten.