Wallstein Holding GmbH & Co. KG

_Energieeffizienz von Abfallverbrennungsanlagen oder R1-Faktor - was ist das?

Am 12. Dezember 2008 ist die Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten, die den rechtlichen Rahmen der Abfallgesetzgebung der Mitgliedsstaaten regelt. In Deutschland ist dies mit der Novelierung des KrW/AbfG (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) zum KrWG (Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen) in nationales Recht umgesetzt worden...


...Das KrWG beschreibt im Anhang 2 unter Punkt R1 die möglichen Abfallverwertungsverfahren. Zukünftig sind nur Anlagen zur thermischen Verwertung zugelassen, deren Energieeffizienz mindestens einen Wert von 0,6 (Altanlagen) oder 0,65 (Anlagen ab 01.01.2009) haben (R1-Faktor).
Die sogenannte „R1-Formel“ beschreibt dabei das mathematische Verfahren zur Berechnung der Energieeffizienz einer Abfallverbrennungsanlage.
Für die Praxis bedeutet dies häufig die Notwendigkeit einer Modernisierung und energetischen Optimierung der Anlage um auch weiterhin den Verwerterstatus zu behalten und im Wettbewerb bestehen zu können.

Was kann nun die Wallstein-Gruppe dazu beitragen?
Durch den Einsatz unserer Wärmerückgewinnungsanlagen und Systeme konnten wir bereits in einigen Müllverbrennungsanlagen die Energieeffizienz erhöhen wie z.B.

-MVA weiler: erwWeißeiterte Abgaswärmenutzung für 3 Linien

-MVA Offenbach: Einsparung von Primärenergie von 3 Linien durch Einbau von zusätzlichen DaGaVo's


Weitere spezielle Leistungen der Wallstein Service GmbH, wie der TEGG-Service, unterstützen Maßnahmen zur Energieeffizienz. Für weitere Informationen zu diesem Thema kontaktieren Sie bitte Herrn Harald Breyel unter +49 2361 1047-29 oder per E-Mail an: h.breyel@wallstein.de oder alternativ Herrn Frank Boos unter +49 2361 1047-16 oder per E-Mail an: f.boos@wallstein.de.